Allianz-Strafsache Y0043-17014

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Luke Skywalker einigt sich mit Natasi Daala auf den Vergleich.

Die Allianz-Strafsache Y0043-17014, Die Galaktische Föderation Freier Allianzen gegen Luke Skywalker, war ein Strafprozess, den die Galaktische Allianz im Jahr 43 NSY gegen den Jedi-Großmeister Luke Skywalker führte. Ihm wurde vorgeworfen, die galaktische Bevölkerung gefährdet zu haben, als er Darth Caedus’ Fall zur Dunklen Seite der Macht drei Jahre zuvor nicht verhindert hatte. Der Prozess wurde im Neunten Gerichtssaal auf dem Planeten Coruscant unter dem Vorsitz der Richterin Mavari Zudan verhandelt. Da Skywalker zuvor einen Handel mit der Staatschefin Natasi Daala abgeschlossen hatte, wurde er in einem Vergleich für eine Dauer von zehn Jahren von seinen Pflichten als Großmeister entbunden und unter einer Reihe von Auflagen von Coruscant verbannt.

Beschreibung[Bearbeiten]

Tatbestand und Anklage[Bearbeiten]

Während des Zweiten Galaktischen Bürgerkriegs in den Jahren 40 und 41 NSY[1] geriet der Jedi-Ritter Jacen Solo durch den Einfluss der Sith-Lady Lumiya[2] auf die Dunkle Seite der Macht. Gemeinsam mit seiner zeitweiligen Verbündeten, Admiralin Cha Niathal, der Oberbefehlshaberin der Streitkräfte der Galaktischen Allianz, konnte er Cal Omas, den amtierenden Staatschef, absetzen[3] und selbst die Regierung der Galaktischen Allianz übernehmen. In dieser Position war es ihm möglich, ohne rechtliche Konsequenzen eine Reihe von Anordnungen zu erlassen, die Druck auf den Jedi-Orden ausüben und ihn so gegenüber der Allianz sowie ihres neuen Oberhaupts gefügig machen sollten.[4] Während der Schlacht von Fondor desertierte er mit einem Teil des Militärs der Allianz. Die Jedi-Koalition, die Mandalorianer unter Boba Fetts Führung und ein Verband unter dem Befehl der ehemaligen imperialen Admiralin Natasi Daala konnte Solo jedoch besiegen. In einem Duell auf seinem Flaggschiff, der Anakin Solo, gelang es seiner Schwester, Solo zu töten und somit das Ende des Bürgerkriegs herbeizuführen.[1]

Ausgehend von diesen Ereignissen hielt die Regierung der Galaktischen Allianz unter der Führung von Natasi Daala Skywalker dafür verantwortlich, Solos Wandel zum Sith-Lord nicht bemerkt und aufgehalten zu haben, bevor er das Amt des Staatschefs übernahm. Daher wurde Skywalker der unterlassenen Hilfeleistung und Pflichterfüllung gegenüber der Galaktischen Allianz beschuldigt. Allerdings betrachteten die Mitglieder des Ordens sich selbst nicht als Institution des Staates. Da er sich geweigert hatte, an Jacens moralischen Wandel zu glauben, verstieß Skywalker nach Ansicht der Anklage gegen seine Pflichten als Großmeister des Jedi-Ordens. Somit gab die neue Regierung ihm eine Teilschuld an sämtlichen Verbrechen, die unter Solos Führung im vorhergegangenen Krieg begangen worden waren. Dabei behielt sich die Anklage vor, die Eröffnung eines weiteren Prozesses gegen Skywalker wegen Hochverrats zu prüfen, wenn der erste Prozess fehlschlagen würde. Der Großmeister fürchtete hingegen, wegen Fahnenflucht und Befehlsverweigerung angezeigt zu werden, da er die Jedi während einer der entscheidenden Schlachten des Krieges über Kuat aus der Befehlskette der Galaktischen Allianz entfernt hatte. Im Verlauf des Rechtsstreits rückte Daala von der anfänglichen Anklage ab und beschränkte sich lediglich auf den Vorwurf der grob fahrlässigen Gefährdung der Bevölkerung.[5]

Daala beabsichtigte, mit dem Prozess ein Exempel an den für die Behörden nur schwer kontrollierbaren Jedi zu statuieren und darüber hinaus einen Präzedenzfall für kommende Klagen zu liefern. Mit Skywalkers Bestrafung wollte sie eine bessere Kontrolle über den Orden gewinnen und auf der Basis dieses Prozesses gesetzliche Bestimmungen erlassen, die die Handlungsfreiheit der Jedi einschränken sollten.[5]

Urteil[Bearbeiten]

Luke Skywalker wird von Coruscant verbannt.

Da Daala Skywalker nach ihrem Gespräch nur noch vorwarf, die Bevölkerung grob fahrlässig gefährdet zu haben, bekannte sich der Großmeister des Jedi-Ordens schuldig. Das zuvor in einem persönlichen Gespräch der beiden festgelegte Strafmaß umfasste seine Verbannung von der galaktischen Zentralwelt Coruscant nach Ablauf der 23. Stunde des Folgetags in der Zeitzone des Gerichtssaals für eine Dauer von mindestens zehn Standardjahren. Während dieser Frist musste er eine Mindestdistanz von fünf Lichtjahren gegenüber dem Planeten wahren. Zudem wurde er für die Dauer der Verbannung von seinen Ämtern innerhalb des Jedi-Ordens entbunden und durfte ihn auch nicht als Berater unterstützen. Weiterhin wurde er von sämtlichen Welten verbannt, die einen Tempel, eine Schule oder eine andere Einrichtung des Jedi-Ordens beherbergten. Zu diesen Planeten musste er einen Mindestabstand von einem Lichtjahr halten. Ihm wurde auch verboten, eine derartige Einrichtung zu gründen oder die dazu nötigen vorbereitenden Maßnahmen zu treffen. Zu seinem Vertreter als Anführer des Jedi-Ordens während der Dauer seiner Verbannung musste Skywalker den Jedi-Meister Kenth Hamner bestimmen und eidesstattlich erklären, in diesem Zeitraum keinerlei Einfluss auf dessen Aktionen und Politik auszuüben. Daala bestand auf Hamners Ernennung, da er aufgrund seines früheren Militärdienstes politisch der Galaktischen Allianz nahe stand.[5]

Sofern Skywalker gegen eine der ihm auferlegten Bestimmungen verstoßen sollte, behielt sich das Gericht vor, das Strafmaß zu verschärfen und den Jedi für die Restdauer seines Exils in eine Hochsicherheitsstrafanstalt einzuweisen. Im Gegenzug bot das Urteil eine Möglichkeit der Strafmilderung an: Sofern es Skywalker gelang, die Umstände, die zu Solos Fall zur Dunklen Seite geführt und somit den Zweiten Galaktischen Bürgerkrieg verursacht hatten, zu ermitteln und vor einem Untersuchungsausschuss vorzustellen, sollte er einen Straferlass beantragen können. Der Ausschuss, der dazu zusammentreten sollte, setzte sich aus jeweils einem führenden Mitglied des Justizressorts, der Ärztevereinigung und der Streitkräfte der Galaktischen Allianz zusammen, die durch das Büro der Staatschefin bestimmt wurden. Da Skywalker als Verurteilter dem Urteil zustimmte, wurde es rechtskräftig.[5]

Beteiligte[Bearbeiten]

Der Anwalt Nawara Ven vertritt Luke Skywalker.

Die Allianz-Strafsache war ein Rechtsstreit zwischen der Regierung sowie dem Militär der Galaktischen Allianz und dem Jedi-Orden, insbesondere dessen Großmeister Luke Skywalker. Auf der Seite der Allianz wurde der Prozess von der Staatschefin Natasi Daala angetrieben. Der Anstoß zu der Anklage wurde durch die aus Daalas Sicht mangelnde Kooperationsbereitschaft der Jedi mit den Behörden gegeben. Ihrer Meinung nach verletzten sie auf diese Weise verbindliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, ohne für ihre Handlungen belangt zu werden. Durch eine Verurteilung des Großmeisters hoffte Daala, die Bevölkerung gegenüber der Ordensgemeinschaft zu sensibilisieren und Druck auf sie auszuüben. Die Klage wurde von zahlreichen Mitgliedern der Regierung sowie des Militärs unterstützt; auch der beteiligte Staatsanwalt unterstand Daala. Während des Prozesses leiteten zwei Richter die Verhandlungen. Die Anhörung fand unter der Leitung eines Duros-Richters statt, der den Jedi gegenüber positiv gesinnt war und Skywalker gegen eine Kautionszahlung auf Bewährung freiließ. Der Hauptverhandlung stand die Falleen Mavari Zudan vor. Großmeister Skywalker wurde während des gesamten Prozesses von dem Twi’lek-Anwalt Nawara Ven vertreten,[5] der bereits während der Herrschaft des Galaktischen Imperiums als Rechtsbeistand gearbeitet und die Anklage gegen den Piloten Tycho Celchu im Jahr 6 NSY abgewehrt hatte.[6] Seit seiner Versetzung in den militärischen Ruhestand nahm der Twi’lek mit Vorliebe die Fälle ehemaliger Piloten sowie auf Verstößen gegen das Verfassungsrecht beruhende Fälle an. Zudem diente er dem Jedi-Orden in den folgenden Prozessen als dauerhafter Rechtsbeistand. Skywalker zeigte sich während des Prozesses kooperativ.[5]

Verlauf[Bearbeiten]

Im Zweiten Galaktischen Bürgerkrieg übernahm Darth Caedus das Amt des Staatschefs[3] und machte sich in dieser Zeit zahlreicher Verfassungsbrüche schuldig.[4] Nachdem der Zweite Galaktische Bürgerkrieg mit seinem Tod beendet worden war, wurde die ehemalige imperiale Flottenoffizierin Natasi Daala als neue Staatschefin der Galaktischen Allianz eingesetzt.[1] Während der Wiederaufbauarbeiten warfen die Behörden den Mitgliedern des Jedi-Ordens mehrfach mangelnde Kooperationsbereitschaft vor. Um ein Zeichen an die Bevölkerung sowie die abtrünnigen Teile der Allianz zu setzen und Kontrolle über den Orden zu gewinnen, gab Staatschefin Daala bereits ein Jahr nach Kriegsende in der juristischen Abteilung des Staatsministeriums eine Klage gegen Luke Skywalker in Auftrag, die sich mit Pflichtverletzungen seitens des Großmeisters im vorangegangenen Konflikt beschäftigte. Der geplante Prozess stützte sich auf mehreren Faktoren: Einerseits hielten sich die Ankläger die Möglichkeit offen, Skywalker wegen Desertion vor ein Kriegsgericht zu stellen, andererseits sah Daala die Möglichkeit, dem imperialen Moff-Rat eine Freigabe für eine Klage gegen den Jedi Kyp Durron zu erteilen, der Jahrzehnte zuvor einen planetaren Völkermord im Caridan-System begangen hatte. Allerdings konnten Informationen über den Prozess nicht vollständig geheim gehalten werden, sodass im folgenden Jahr Gerüchte über einen bevorstehenden Rechtsstreit entstanden, von denen auch Skywalker erfuhr. Daala wählte den Zeitpunkt für das Einreichen der Klage so, dass der Prozess mit dem ersten Friedensgipfel zusammenfiel. Dadurch wollte sie ein Zeichen an die übrigen Teilnehmer, insbesondere an die imperialen Restwelten, setzen. Daher sorgte sie auch dafür, dass die Vertreter des den Jedi freundlich gesinnten Hapes-Konsortiums fernblieben.[5]

Nach dem Einreichen der Klage erging ein Haftbefehl gegen Luke Skywalker. Hauptmann Savar vom Sicherheitsdienst der Galaktischen Allianz und eine Gruppe Kopfgeldjäger nahmen Skywalker auf den Befehl der Staatschefin fest, als er gerade das Senatsgebäude, in dem zu dieser Zeit der Friedensgipfel stattfand, verließ, und führten ihn unter großer Medienbeachtung ab. Zuvor war es ihm gelungen, seinen Sohn Ben unbemerkt wegzuschicken, um Nawara Ven zu rufen, der ihn im folgenden Prozess als Anwalt unterstützen sollte. Zwar leisteten einige seiner Begleiter, darunter Han Solo und einige Jedi, zunächst Widerstand gegen die Verhaftung des Großmeisters, doch überzeugte sie Luke, nicht weiter einzugreifen. Nachdem Skywalker in ein Gefangenenlager überführt worden war, erhielt Ven das Recht, ihn zu besuchen und ihm die Anklage zu erklären. Danach wurde er einem Untersuchungsrichter zu einer ersten Anhörung vorgeführt. Trotz der Einwände der Staatsanwaltschaft, dass bei Skywalker Fluchtgefahr bestünde, ließ der vorsitzende Richter den Großmeister gegen eine Kautionszahlung auf Bewährung frei, wies ihn aber an, zu jedem Gerichtstermin zu erscheinen. Einen Tag vor dem Hauptprozess traf sich Skywalker mit der Staatschefin Daala, um die Hintergründe der Anklage zu erfahren. Da es sich bei dem Prozess gegen ihn nicht um eine Klage zur Durchsetzung von Gerechtigkeit, sondern um ein Mittel der Propaganda der Allianz handelte, war die Politikerin zu Verhandlungen bereit, die darauf hinausliefen, einen Vergleich zu schließen, den Daala von Anfang an beabsichtigt hatte. Nachdem sie die Bedingungen der Einigung besprochen und ein für beide Seiten angemessenes Strafmaß festgelegt hatten, vermeldeten sie ihre Ergebnisse dem Gericht, das die Urteilsverkündung für den folgenden Tag ansetzte. Er beinhaltete die Verbannung Skywalkers vom Planeten Coruscant für eine Dauer von zehn Jahren sowie eine Reihe von Auflagen. Im Gegenzug ließ die Anklage den Großteil ihrer Streitpunkte fallen. Am folgenden Tag verließ der Großmeister die Hauptstadtwelt und übergab sein Amt als Großmeister des Jedi-Ordens an Kenth Hamner.[5]

In der Folgezeit bereiste Skywalker mit seinem Sohn die Galaxis, um Hinweise auf die Ursachen von Jacen Solos moralischem Wandel zu untersuchen. Ihre erste Station waren der Planet Dorin und die dort lebenden Baran Do, deren Lehren Solo erlernt hatte. Zudem suchten sie nach Möglichkeiten der Heilung der Machtpsychose, einer Geisteskrankheit, die mehrere junge Ritter befallen hatte. Währenddessen veranlasste Daala eine Reihe von Gesetzen, die den Orden in seiner Handlungsfreiheit einschränken sollten. Eine dieser Vorgaben war die Zuordnung eines Regierungsbeobachters zu jedem Wesen der Galaxis, das die Macht einsetzen konnte. Außerdem konnte die Regierung durch eine Klage gegen den von der Paranoia befallenen Valin Horn erwirken, dass der Jedi in Karbonit eingefroren wurde. Nach einer Beschwerde durch Nawara Ven, der als Anwalt des Jedi-Ordens fungierte, wurde die Verordnung zur Überwachung der Jedi zurückgenommen, sodass die Allianz ihre Beobachter aus dem Orden abzog.[5] Daalas Auffassung, der Orden müsse der Regierung unterstehen, sorgte auch in der Folgezeit für Differenzen zwischen ihr und den Jedi. Dieser Umstand sowie die Maßnahmen der Staatschefin, die sich gegen die in der Galaxis ausbreitenden Sklavenaufstände und Freiheitsbewegungen richteten, veranlassten die Jedi schließlich zu dem Plan, Daala abzusetzen. Indem mehrere Jedi den Senat infiltrierten, gelang es ihnen, die Sicherheitscomputer zu manipulieren, um eine Invasion der Yuuzhan Vong vorzutäuschen und dadurch das Gebäude abzuschotten. Nachdem Daala in Gewahrsam genommen worden war, bildete Saba Sebatyne eine Triumviratsregierung mit Senatorin Haydnat Treen und General Merratt Jaxton und ließ mit der Zustimmung des Justizministeriums das Urteil gegen Skywalker aussetzen,[7] sodass er kurze Zeit später nach Coruscant zurückkehrte und das Amt des Großmeisters wieder übernahm.[8]

Luke Skywalker nahm seine Erinnerungen an den Prozess in sein persönliches Holocron auf.[9]

Quellen[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  • Der Prozess gegen Luke Skywalker bildet den Anstoß für die Geschehnisse der Romanreihe Das Verhängnis der Jedi-Ritter.
  • Im englischen Originaltext des Romans Der Ausgestoßene wird der Prozess mit dem Aktenzeichen Y0043-17014 bezeichnet, während die deutsche Fassung des Buchs ihn mit W0043-17014 betitelt. Diese widersprüchlichen Angaben beruhen auf einem Übersetzungsfehler des ausgeschriebenen Buchstaben y (englisch: „why“).
  • Das Prozessergebnis – die Schließung eines Vergleichs – erscheint vor dem Hintergrund realer Gerichtsverfahren ungewöhnlich, da es sich hierbei um einen Strafprozess handelt, während außergerichtliche Einigungen nur in Zivilverfahren möglich sind.