Jedipedia:Kandidaten für Exzellente Artikel/Charta der Neuen Republik

Aus Jedipedia

Kandidatur für den Exzellenten Artikel: Charta der Neuen Republik[Bearbeiten]

  • Nominiert von: Skippi 🗪 22:00, 19. Sep. 2025 (CEST)
  • Kommentar: Witzigerweise habe ich gerade Staatsorganisationsrecht gelernt als ich den geschrieben hab.
  •  Kritik von Xoa 🗪 16:18, 20. Sep. 2025 (CEST): Meine Änderungen
  • Kommentar: Bekanntlich habe ich zu diesen Themen einen ganz besonderen Bezug und hatte noch einmal große Freude, den Artikel in der Kanon- und Legendsvariante zu durchdringen. Im Kanon scheint es weitestgehend vollständig zu sein. Selbst das neue Werk The Rise and Fall of the Galactic Empire enthält keine neuen Informationen zur Charta, die hier fehlen könnten. Aus dem Werk Blutlinie könnte man ggf. noch entnehmen, dass die Republik wohl von Verfassungs wegen (dies ist sehr naheliegend, in gewisser Weise aber auch spekulativ) sich nicht in interne Konflikte von Sternensystemen, die Mitglieder sind, einmischen darf, da ihr hierzu keine Befugnisse zustehen (S. 29). Im Legends sehe ich nichts, was an relevanten Quellen und Inhalten fehlt. Hier fände ich es sinnvoll, die Überschrift „Eine galaktische Allianz“ anders zu positivieren, da gefühlt vier Fünftel des Textes gar nicht die Galaktische Allianz, sondern die Krisen dazwischen thematisieren. Da der Artikel In-Universe sehr gelungen ist, gebe ich schon jetzt mein positives Votum ab.
  • Kritische Anmerkung ohne Auswirkung auf das Votum: Erlaubt sei mir aber eine kritische Anmerkung zu „Hinter den Kulissen“-Anmerkungen (ich weiß, zwei Juristen, drei Meinungen): Die rechtliche Analyse scheint mir missverständlich und teilweise unvollständig. Hier heißt es: „Strukturell ähnelt die Charta der Neuen Republik im Erweiterten Universum der Verfassung der Vereinigten Staaten als Präsidialdemokratie mit einem Senat, der jedem Mitgliedsstaat unabhängig von seiner Größe oder Bevölkerungszahl einen Senator zuordnet.“ → Dies greift mir zu kurz – die These spricht davon, dass die Charta der US-Verfassung ähnele, und als Beispiele werden das Präsidialsystem und der Senat benannt. Abgesehen davon, dass das Präsidialsystem der Neuen Republik schwer mit dem US-System vergleichbar ist (z. B. Wahl der Staatschefin erfolgt durch den Senat und nicht durch das Volk; ebenso kann der Senat den Staatschef nicht nur aus juristischen, sondern auch aus politischen Gründen absägen (Misstrauensantrag), während das US-Impeachment tendenziell ein politisch-juristisches Instrument ist; Staatschef der NR ist auch Senatspräsident, in den USA gibt es da eine Trennung, zumal dort zwei Kammern existieren; Staatschef kann Krieg erklären, US-Präsident nicht, sondern der Kongress), halte ich es zumindest für diskussionswürdig, ob das Präsidialsystem zum Wesensmerkmal der NR-Verfassung gemacht werden kann, um einen Verfassungsvergleich anzustellen. Verständlicher und besser, wenn auch nicht zwingend richtig (siehe zuvor), könnte man sagen, dass das in der Charta niedergelegte Präsidialsystem sowie der Senat als föderales Parlament entfernt an das US-System erinnern könnten. Damit wäre sprachlich klargestellt, dass es nicht um die Charta per se geht, sondern um zwei einzelne Elemente aus dieser. M. E. ist für eine Konföderation entscheidender als das Regierungssystem (präsidial oder parlamentarisch) die staatsrechtliche Gründung der Konföderation und ihrer Verfassung. Bei einem staatsrechtlichen Vergleich, wie sich die Republik bildet, dürfte m. E. eher ein Vergleich mit der Europäischen Union und dem EUV/AEUV naheliegen (pro: Zusammenschluss von Mitgliedswelten und Völkern unter eine konföderierte Dachorganisation; contra: kein einheitliches republikanisches Volk; Recht zum Beitritt und Austritt, vgl. Art. 50 EUV). Gerade der besondere Charakter einer offenen Konföderation (unter bestimmten Voraussetzungen kann man beitreten; die Kopenhagener Kriterien wurden benannt; Mitgliedswelten können beitreten und auch wieder die Republik verlassen (dies wohl als Konsequenz der Klonkriege)) verbietet m. E. einen Vergleich mit der US-Verfassung. Die US-Verfassung lässt dies gerade nicht zu (vgl. Texas v. White). Auch dieser Blickwinkel würde aber ebenso dem Charakter der NR-Verfassung nicht vollständig gerecht werden (Kommissionspräsident wird zwar vom Senat gewählt, aber eben von diesem nicht vorgeschlagen; Rat der EU und Europäischer Rat existieren nicht). Je länger ich schreibe, desto eher merke ich, dass ein tauglicher Verfassungsvergleich zu komplex ist, um ihn in ein „Hinter die Kulissen“ zu packen. Viel Text für wenig Ergebnis: Der Vergleich mit der US-Verfassung scheint mir in dieser Form (anhand von zwei politischen Ausprägungen) nicht ganz überzeugend, und es dürfte sich – wenn man es überhaupt macht – anbieten, zu Beginn klarzustellen, dass die NR-Charta in Hinblick auf ihre Inhalte ein bunter Blumenstrauß ist und hierbei teils präsidiale Elemente (vgl. US-Verfassung, Türkei und Frankreich), teils Elemente eines Bundes-/Staatenverbundes wie die EU beinhaltet. Bitte entschuldigt die Wall of Text, bei juristischen Themen gehen bei mir die Pferde durch. Xoa (Diskussion)