Imperiale Vorschrift 38.12

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Die Imperiale Vorschrift 38.12 war eine Rechtsnorm des Sith-Imperiums, die das materielle Bauordnungsrecht von sith-imperialen Außenposten regelte. Gemäß der imperialen Vorschrift 38,12 musste die Flagge eines sith-imperialen Außenpostens jederzeit aus allen Richtungen sichtbar sein.

Quellen[Bearbeiten]