Order 65

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Die Order 65 war ein Notfallbefehl der Großen Armee der Republik, der in der Notstandsverordnung der Großen Armee der Republik: Befehlseinweisung, Order 1 bis 150, GAR Dokument BO(KS) 56-95 niedergeschrieben war. Der Befehl regelte, wie die Klonkrieger der GAR zu handeln hatten, falls der Oberste Kanzler der Galaktischen Republik vom Senat oder dem Sicherheitsrat als nicht mehr dazu in der Lage befunden worden wäre, sein Amt als Oberbefehlshaber der Streitkräfte auszuüben. In diesem Fall hätte er – wenn nötig, mit tödlicher Gewalt – seines Amtes enthoben werden müssen. Die Klontruppen trainierten die Ausführung dieser Order zusammen mit den 149 anderen Notfallbefehlen der Notstandsverordnung, darunter auch die Order 66, während ihrer Ausbildung immer wieder, bis sie ihnen in Fleisch und Blut überging. Der genaue Wortlaut der Order 65 lautet:

„Sollte der Fall eintreten, dass (I) eine Mehrheit im Senat den Obersten Befehlshaber (Kanzler) als unfähig zur Erteilung von Anweisungen erklärt oder (II) der Sicherheitsrat ihn unfähig zur Erteilung von Anweisungen erklärt und der GAR eine beglaubigte Order vorliegt, sind die Kommandeure bevollmächtigt, den Obersten Befehlshaber nötigenfalls mit Gewalt, auch tödlicher, festzunehmen, und das Kommando über die GAR geht an den stellvertretenden Kanzler, bis ein Nachfolger ernannt, oder eine alternative Autorität, wie in Abschnitt 6 (IV) umrissen, gefunden worden ist.“

Dieser Befehl verdeutlicht, dass die Order 66 nicht als geheimer Einzelbefehl existierte, dem die Klonkrieger etwa – wie häufig angenommen – von Darth Sidious in die Wege geleitete genetische „Einprogrammierung“ folgten, sondern nur einer von vielen öffentlich bekannten Befehlen war. Die Klonkrieger hätten sich gegebenenfalls auch gegen Palpatine gestellt und diesen, wenn nötig, mit ähnlicher Gewalt seines Amtes enthoben.

Quellen[Bearbeiten]