Verzichtsklausel-Leitlinie der Kopfgeldjägergilde
- „Unterabsatz 16 der Verzichtsklausel-Leitlinie der Kopfgeldjägergilde verpflichtet euch, das Ziel umgehend auszuhändigen!“
- — IG-11 (Quelle)
Die Verzichtsklausel-Leitlinie der Kopfgeldjägergilde war ein Rechtssatz, der in der Kopfgeldjägergilde Geltung beanspruchte. Der Attentäterdroide IG-11 berief sich auf Unterabsatz 16 der Verzichtsklausel-Leitlinie der Kopfgeldjägergilde während eines Auftrags auf Arvala-7 im Jahr 9 NSY, um die Mitglieder einer Niktobande dazu auffordern, sein Kopfgeldziel – den 50-jährigen Grogu – an ihn herauszugeben. Allerdings eröffnete die Bande stattdessen das Feuer auf IG-11, woraufhin er sich mit der Unterstützung Din Djarins einen Weg in deren Lager erkämpfte.