Vorschlag:Ergänzung der Kandidaturportale

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Dieser Vorschlag wurde eingereicht von Der Korallenskipper und am 21.12.2014 für angenommen erklärt.

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Beschreibung[Bearbeiten]

Ich weiß, dass das ein wenig nervig ist, dauernd über das Wahlsystem zu diskutieren, aber ihr müsst da jetzt leider durch. Ich wollte vorschlagen, die derzeit auf Eigennominierung basierenden Wahlportale Lesenswert und Exzellent umd zwei Zusätze zu ergänzen, die auch Fremdnominierung zulassen: Da einige Benutzer inzwischen inaktiv sind und dennoch gute Artikel verfasst haben, sollte man diesen Perlen nicht ihren Haken oder Stern verwehren. Daher wollte ich den Einbau der folgenden Regelungen in die Portale vorschlagen:

  1. Sofern der Autor oder die Autoren eines Artikels nicht mehr aktiv oder anderweitig verhindert sind, einen die obigen Kriterien erfüllenden Artikel zu nominieren, kann ein anderer Benutzer den Artikel aufstellen. Dies setzt voraus, dass er den Artikel zuvor so bearbeitet hat, dass er selbst keine Mängel mehr feststellen kann.
  2. Die Reviewer sind dazu angehalten, ihre Kritikpunkte selbst im Rahmen einer Korrekturlesung zu bearbeiten.
  3. Weist der Artikel gravierende Mängel auf, die über eine einfache Korrekturlesung oder geringfügige Ergänzungen hinausgehen, so kann die Kandidatur nach einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen ergebnislos abgebrochen werden, wenn mindestens ZAHL Autoren auf die Mängel hingewiesen haben.

Ich leite die Abstimmung nach Rücksprache mit Nahdar sofort ein. SkippiØ 14:26, 24. Nov. 2014 (CET)

Diskussion[Bearbeiten]

Abstimmung[Bearbeiten]

Erneute Abstimmung zu Regel 3[Bearbeiten]

Diese Abstimmung lief vom 30.11.2014 bis zum 14.12.2014.

Da ich ja mit Skippi besprochen hatte, wie die Ergänzungen der Kandidaturregelungen auszusehen haben, ist mir gar nicht aufgefallen, dass sich in die Regel 3 eine sinnwidrige Formulierung eingeschlichen hat.

Weist der Artikel gravierende Mängel auf, die über eine einfache Korrekturlesung oder geringfügige Ergänzungen hinausgehen, so kann die Kandidatur nach einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen ergebnislos abgebrochen werden, wenn mindestens ZAHL Autoren auf die Mängel hingewiesen haben.

Es ist natürlich der Sinn der Sache, dass eine Kandidatur in dem Fall nicht die vollen zwei Wochen, die sie ohnehin dauern muss, bestehen bleibt. Vielmehr soll gleich zu Anfang der Kandidaturphase ein Artikel, bei dem die Bearbeitungslast vom Aufsteller auf diejenigen, die ihn reviewen soll, abgeschoben wird, die volle Kandidaturphase verweigert werden, indem die (in ihrer Zahl festzulegenden) Reviewer Einspruch einlegen. Die Idee, wieso so eine Regelung eingeführt werden sollte, entsprang einer Nominierung, bei der der Artikel nicht adäquat vorbereitet worden war und trotz seiner überschaubaren Länge einen massiven Arbeitsaufwand verursachte. Anstatt hier die Nominierungsphase durchlaufen zu lassen, wäre es, so der Gedanke dieser Abstimmung, einfacher, die Kandidatur abzubrechen mit den Hinweis darauf, dass für einen Artikel noch Nacharbeit erforderlich ist. Wenn die festzulegende Zahl der Benutzer gleich zu Beginn der Kandidatur erhebliche Mängel feststellen und Einspruch einlegen, können (je nach Art der Kandidatur) mind. drei oder vier Autoren ihre Zeit für etwas Sinnvolleres aufwenden als die Arbeit des Aufstellers zu erledigen.

Daher möchte ich den Vorschlag mit folgendem Wortlaut, und somit auch teleologisch richtig, noch einmal abstimmen lassen.

Weist der Artikel gravierende Mängel auf, die über eine einfache Korrekturlesung oder geringfügige Ergänzungen hinausgehen, so kann die Kandidatur ergebnislos abgebrochen werden, wenn mindestens ZAHL Autoren darauf hingewiesen haben.

Regel[Bearbeiten]

Pro[Bearbeiten]
  1. Nahdar (Diskussion) 18:34, 30. Nov. 2014 (CET)
  2. SkippiØ 18:36, 30. Nov. 2014 (CET)
  3. Loki (Diskussion) 22:41, 1. Dez. 2014 (CET)
  4. Mit der jetzt nachgelieferten Erklärung und Änderung okay. Terpfen (Diskussion | Fragen?) 14:53, 9. Dez. 2014 (CET)
  5. Soniee (Diskussion) 16:43, 13. Dez. 2014 (CET)
  6. Kom'rk Ordo Jorhaa'ir 16:48, 13. Dez. 2014 (CET)
Kontra[Bearbeiten]
  1. Wieso sollte man die Kandidatur bereits vorzeitig ergebnislos abbrechen? Vielmehr würde ich die bewährte Regelung, welche besagt, dass jedes Review auch abgearbeitet werden muss, um die Auszeichnung zu erhalten, beibehalten, sodass der Aufsteller und andere Benutzerinnen und Benutzer die Chance haben, dieses abzuarbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auszeichnung natürlich nicht vergeben, aber das geht aus der aktuellen Regelung ebenfalls bereits hervor, weshalb wir m.E. auch keine neue dafür kreieren müssen. Corran (Lobpreisungen?) 19:04, 30. Nov. 2014 (CET)
Kommentare[Bearbeiten]

Anzahl der notwendigen Autoren[Bearbeiten]

Im Rahmen der erneuten Abstimmung der Regel im Allgemeinen sollte auch die Zahl der benötigten Benutzer neu abgestimmt werden, wenn ein Benutzer glaubt, in einer kürzeren Entscheidungsspanne wäre eine andere Zahl besser.

2[Bearbeiten]
  1. Nahdar (Diskussion) 18:34, 30. Nov. 2014 (CET)
  2. SkippiØ 18:36, 30. Nov. 2014 (CET)
  3. Loki (Diskussion) 22:41, 1. Dez. 2014 (CET)
  4. Terpfen (Diskussion | Fragen?) 14:53, 9. Dez. 2014 (CET)
  5. Soniee (Diskussion) 16:43, 13. Dez. 2014 (CET)
3[Bearbeiten]
  1. Für den Fall, dass dieser Vorschlag durchkommen sollte, versteht sich. Corran (Lobpreisungen?) 19:04, 30. Nov. 2014 (CET)
4[Bearbeiten]

Diese Abstimmung lief vom 24.11.2014 bis zum 01.12.2014.

Regel 1[Bearbeiten]

Pro[Bearbeiten]

  1. SkippiØ 14:26, 24. Nov. 2014 (CET)
  2. Nahdar (Diskussion) 14:45, 24. Nov. 2014 (CET)
  3. Corran (Lobpreisungen?) 15:06, 24. Nov. 2014 (CET)
  4. Terpfen (Diskussion | Fragen?) 21:07, 28. Nov. 2014 (CET)
  5. Darth Hate (Diskussion) 21:29, 28. Nov. 2014 (CET)
  6. Kom'rk Ordo Jorhaa'ir 07:25, 29. Nov. 2014 (CET)
  7. Wäre aber noch wichtig zu wissen, wie lange ein Benutzer abwesend sein muss, damit jemand anders den Artikel aufstellen kann. Tranefine (Diskussion) 19:08, 30. Nov. 2014 (CET)
  8. Loki (Diskussion) 22:41, 1. Dez. 2014 (CET)

Kontra[Bearbeiten]

Regel 2[Bearbeiten]

Pro[Bearbeiten]

  1. SkippiØ 14:27, 24. Nov. 2014 (CET)

Kontra[Bearbeiten]

  1. Jeder Benutzer ist immer angehalten, Fehler zu korrigieren. Dazu braucht es keine Regelung. Ich finde es für ein Review auch besser, solche Fehler selbst zu korrigieren, einen Zwang muss man daraus aber nicht machen. Nahdar (Diskussion) 14:45, 24. Nov. 2014 (CET)
  2. Wenn es sich um Mängel geringeren Ausmaßes handelt, die der Reviewer im Rahmen einer Korrekturlesung, wie sie oben bereits genannt wurde, selbst beseitigen kann, dann ja. Bei gravierenderen Mängeln (siehe dazu auch meine Stimme weiter unten) sollte vielmehr der Konsens getroffen werden, dass dieses entsprechende Review ruhig von jeder Autorin und jedem Autor (allen voran natürlich der Aufsteller) bearbeitet werden kann. Das geht schneller und ist m.E. auch qualitativer. Corran (Lobpreisungen?) 15:06, 24. Nov. 2014 (CET)
  3. Rauslassen und stattdessen reinschreiben, dass der Aufsteller die Verantwortung für Kritikpunkte übernimmt und diese ausmerzt. Am besten zu Regel 1 zuschlagen. Ben Kenobi GM | HYD 20:40, 28. Nov. 2014 (CET)
  4. Wer aufstellt kann auch korrigieren. Terpfen (Diskussion | Fragen?) 21:07, 28. Nov. 2014 (CET)
  5. Darth Hate (Diskussion) 21:29, 28. Nov. 2014 (CET)
  6. Soniee (Diskussion) 01:11, 29. Nov. 2014 (CET)
  7. Kom'rk Ordo Jorhaa'ir 07:25, 29. Nov. 2014 (CET)
  8. Tranefine (Diskussion) 19:08, 30. Nov. 2014 (CET)
  9. Loki (Diskussion) 22:41, 1. Dez. 2014 (CET)

Regel 3[Bearbeiten]

Siehe erneute Abstimmung unten: #Erneute Abstimmung zu Regel 3

Regel an sich[Bearbeiten]

Pro[Bearbeiten]
  1. SkippiØ 14:26, 24. Nov. 2014 (CET)
  2. Nahdar (Diskussion) 14:45, 24. Nov. 2014 (CET)
    In der Form natürlich nicht, siehe erneute Abstimmung. Nahdar (Diskussion) 18:34, 30. Nov. 2014 (CET)
  3. Soniee (Diskussion) 01:11, 29. Nov. 2014 (CET)
  4. Kom'rk Ordo Jorhaa'ir 07:25, 29. Nov. 2014 (CET)
Kontra[Bearbeiten]
  1. Wieso sollte man die Kandidatur bereits nach zwei Wochen ergebnislos abbrechen? Vielmehr würde ich die bewährte Regelung, welche besagt, dass jedes Review auch abgearbeitet werden muss, um die Auszeichnung zu erhalten, beibehalten, sodass der Aufsteller und andere Benutzerinnen und Benutzer die Chance haben, dieses abzuarbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auszeichnung natürlich nicht vergeben, aber das geht aus der aktuellen Regelung ebenfalls bereits hervor, weshalb wir m.E. auch keine neue dafür kreieren müssen. Corran (Lobpreisungen?) 15:06, 24. Nov. 2014 (CET)
    Das ist zum reibungslosen Ablauf solcher Kandidaturen gedacht. Wenn gravierende Mängel vorhanden sind, sollte nicht der Aufsteller dafür verantwortlich gemacht werden, der hat den Artikel ja nicht geschrieben, die Kritikpunkte sind ihm möglicherweise fahrlässig nicht aufgefallen (und to mention the war: es läuft immer darauf hinaus, dass der aufsteller sie abarbeitet). SkippiØ 15:15, 24. Nov. 2014 (CET)
  2. Wie Corran schon sagte, einfach abbrechen, wenn ein Review nicht abgearbeitet wird. Terpfen (Diskussion | Fragen?) 21:07, 28. Nov. 2014 (CET)
  3. Darth Hate (Diskussion) 21:29, 28. Nov. 2014 (CET)
  4. Nahdar (Diskussion) 18:34, 30. Nov. 2014 (CET)

Nötige Anzahl an Autoren[Bearbeiten]

2[Bearbeiten]
  1. SkippiØ 14:26, 24. Nov. 2014 (CET)
  2. Nahdar (Diskussion) 14:45, 24. Nov. 2014 (CET)
  3. Darth Hate (Diskussion) 21:29, 28. Nov. 2014 (CET)
  4. Soniee (Diskussion) 01:11, 29. Nov. 2014 (CET)
  5. Kom'rk Ordo Jorhaa'ir 07:25, 29. Nov. 2014 (CET)
3[Bearbeiten]
  1. Für den Fall, dass dieser Vorschlag durchkommen sollte, versteht sich. Corran (Lobpreisungen?) 22:55, 28. Nov. 2014 (CET)
4[Bearbeiten]