Beschluss E49D139.41
Beschluss E49D139.41 | |||||
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Gesetz[1] | ||||
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- „Beschluss E49D139.41: Jedwedes nicht-militärische Klonen empfindungsfähiger Wesen ist verboten. Militärisches Klonen ist begrenzt auf von der Republik lizensierte [sic] Einrichtungen wie jene der Regierung von Kamino und jede andere jetzt oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt während der kriegerischen Auseinandersetzungen von der Republik dazu Ernannten. Das Verbot umfasst die Bereitstellung von Klonanlagen, die Einstellung oder Untervertragnahme von Klon-Technologen und Genetikingenieuren zum Zwecke der Ausführung von Klontechniken und die Beschaffung empfindungsfähiger, geklonter Organismen. Ausnahmen: Khomm, Lur, Columus und Arkania dürfen medizinisches Klonen zu therapeutischen Zwecken unter entsprechender, von Fall zu Fall erteilter, Lizenz weiterführen.“
- — Auszug aus dem Senatsprotokoll, veröffentlicht in der Juristischen Rundschau der Republik (Quelle)
Der Beschluss E49D139.41 war ein Gesetz der Galaktischen Republik, das im Jahr 21 VSY, kurz nach dem Ausbruch der Klonkriege, im Galaktischen Senat verabschiedet wurde. Das Dekret verbat das nicht-militärische Klonen empfindungsfähiger Wesen und begrenzte die militärische Klonforschung auf lizenzierte Einrichtungen, um die Hoheit der Republik über die galaktischen Klonstätten zu sichern. In der Propaganda der Separatisten wurde der Effekt der Entscheidung auf solche Planeten wie Khomm kritisiert, die auf den Einsatz von Klontechnologie angewiesen waren.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt[Bearbeiten]
Der Beschluss E49D139.41 stellte ein wirksames Verbot jeglicher nicht-militärischen Klonaktivität auf allen Mitgliedswelten der Galaktischen Republik dar.[1] Es umfasste die Bereitstellung von Klonanlagen, die Einstellung oder vertragliche Übernahme von Klontechnologen und Genetikingenieuren zur Ausführung entsprechender Techniken und die Beschaffung geklonter Organismen. Der Schutzbereich des Dekrets erstreckte sich jedoch nur auf empfindungsfähige Wesen. Das militärische Klonen wurde auf die von der Republik lizenzierten Einrichtungen begrenzt, etwa die Klonanlagen von Kamino. Der Beschluss erlaubte es, mit seiner Verabschiedung und zu jedem anderen Zeitpunkt bis zur Beendigung der Klonkriege weitere Institutionen als Ausnahmen zu bestimmen. Außerdem wurde den Welten Khomm, Lur, Columus und Arkania gestattet, medizinisches Klonen zu therapeutischen Zwecken unter im Einzelfall erteilter Lizenz weiterzuführen.[2]
Geschichte[Bearbeiten]
- „Dieses Gesetz – eigentlich dazu gedacht, die militärische Überlegenheit zu sichern und Klonstätten davor zu bewahren, in die Hände der Allianz zu fallen – ist kurzsichtig denn es beeinträchtigt die Wirtschaft und Gesellschaft einiger republiktreuer Welten. Eine besonders hart getroffene Welt ist Khomm, ein Planet im inneren Kern, dessen Bevölkerung sich zur Fortpflanzung der Klontechnologie bedient.“
- — Beitrag der KUS-Schattenpost zu der Verabschiedung des Gesetzes (Quelle)
Der Galaktische Senat verabschiedete den Beschluss E49D139.41 einen Tag vor 14:7:01 nach der Großen Eichung.[1] Der Auszug aus dem Protokoll wurde später in der Juristischen Rundschau der Republik veröffentlicht.[2] Das Dekret sollte die militärische Überlegenheit der Galaktischen Republik sichern und die Klonstätten der Galaxis davor schützen, in die Gewalt der Separatisten zu gelangen.[1] Mit der starken Beschränkung der nicht-militärischen Klonforschung wollte die Republik kurz nach dem Ausbruch der Klonkriege auf den fortschreitenden Kriegsverlauf reagieren.[3] Eine der von vornherein festgelegten Ausnahmen für das Verbot stellte der Planet Kamino dar, die Produktionsstätte der republikanischen Klonarmee.[1] Das Gesetz bestimmte, dass Kamino nicht die für sonstige Einrichtungen erforderlichen Einzelfalllizenzen benötigte. Indirekt sorgte das Verbot jedoch dafür, dass die Republik zur einzigen Kundin der Kaminoaner wurde. In den Datenbanken des Schatzamtes der Galaktischen Republik waren mehrere Dokumente aufgeführt, die mit der Handelssperre von Klonapparaten und -dienstleistungen durch den Beschluss E49D139.41 zusammenhingen. Bei der Durchsuchung des Verzeichnisses entdeckte Besany Wennen, eine Mitarbeiterin des Schatzamtes, eine große Zahl an Ausnahmegenehmigungen für Arkanian-Microtechnologien, mit denen das Unternehmen auf Coruscants Mond Centax 2 eine mehrere Billionen Credits teure Klonanlage errichtete.[2]
Einen Tag nach dem Inkrafttreten des Dekrets veröffentlichte die KUS-Schattenpost, der Propagandakanal der Separatisten, einen Bericht, in dem die Entscheidung des Senats als kurzsichtig bezeichnet wurde, da sie die Wirtschaft und die Gesellschaft mehrerer republiktreuer Welten gefährdete. Als Beispiel führte der Beitrag den Planeten Khomm auf, dessen Bevölkerung Klontechnologie zur Fortpflanzung nutzte. Außerdem zitierte sie aus der Berichterstattung ihrer Nachrichtenagenturen, dass therapeutische Klonzentren auf Lur, Columus und Arkania ihren Betrieb als Reaktion auf das Dekret eingestellt hätten. Der Kanal warf der Republik deshalb die Missachtung der Rechte ihrer Bürger durch ihre Bürokraten vor.[1]
Quellen[Bearbeiten]
- Star Wars – Das offizielle Magazin (Ausgabe 30, Seite 31: „KUS-Schattenpost, Report 14:7:01 Edition“)
- Republic Commando – True Colors (Seite 108, 144 f.)
- The Complete Star Wars Encyclopedia (Band I, Seite 224, Eintrag: E49D119.41)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
Der englische Begriff „Decree E49D139.41“ wird unterschiedlich ins Deutsche übersetzt. Der Beitrag in der KUS-Schattenpost verwendet die Übersetzung „Erlass“, der Roman True Colors den Begriff „Beschluss“. In seinem Eintrag in dem Nachschlagewerk The Complete Star Wars Encyclopedia wird das Gesetz ohne eine zusätzliche Bezeichnung als „E49D139.41“ aufgeführt. Dieser Artikel verwendet „Beschluss“ als die neueste Übersetzung.